Integraler Bestandteil der Bio Suisse Richtlinien betreffen die Wahrnehmung sozialer Verantwortung. Die Vorgaben orientieren sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der ILO (International Labour Organisation), eine Sonderorganisation der UNO. Neben der Einhaltung von elementaren Arbeitsrechten wie freie Arbeitswahl, Gleichbehandlung oder Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind auch ein geregeltes Arbeitsverhältnis, die Bezahlung von Mindestlöhnen, das Einhalten von Maximalarbeitszeiten oder das Angebot von Sozialleistungen verpflichtend.
Seit 2023 wird die Überprüfung der sozialen Anforderungen schrittweise direkt in die jährliche Bio Suisse Kontrolle integriert. Dazu werden die Bio-Kontrolleur:innen vor Ort spezifisch auf arbeitsrechtliche und soziale Aspekte geschult. In diesem Bereich arbeitet Bio Suisse eng mit dem deutschen Bio-Verband Naturland zusammen.
In den Ländern und Regionen, in welchen die sozialen Anforderungen noch nicht direkt in der Bio Suisse Kontrolle überprüft werden, findet die Überprüfung – je nach Risikoeinstufung – über das Einfordern von externen Sozialstandards oder über eine Selbstdeklaration des Betriebs statt.
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