Folgende Verschärfungen bezüglich des Spinosadeinsatzes gelten per 1.1.2024 für alle Bio Suisse Betriebe ausserhalb der Schweiz (BSO-Betriebe):
- Kein Einsatz in Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Zuckerrüben
- Kein Einsatz in folgenden Spezialkulturen: Nüsslisalat, Salate, Rucola und alle Arten Baby-Leaf
Da der Spinosad-Einsatz gemäss EU-Bio-Richtlinie erlaubt ist, hat Bio Suisse ein Merkblatt mit allen wichtigen Details für BSO-Betriebe und Kontrollstellen zusammengestellt. Auch die Beweggründe von Bio Suisse zu den Einschränkungen und konkreten Anwendungsauflagen sowie Erfahrungswerte von Schweizer Knospe Betrieben sind genannt.