Aktuelles und Neuerungen für Importeure

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr! Als Importeur in der Schweiz ist es besonders wichtig, immer über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte den hohen Anforderungen der Knospe-Zertifizierung entsprechen.

Neuerungen zum Spinosad-Einsatz auf BIOSUISSE ORGANIC (BSO)-Betrieben

Seine Verwendung wird aufgrund der Gefährdung von Bienen und anderen Nutzinsekten kritisch bewertet.


Folgende Verschärfungen bezüglich des Spinosadeinsatzes gelten per 1.1.2024 für alle Bio Suisse Betriebe ausserhalb der Schweiz (BSO-Betriebe):

  • Kein Einsatz in Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Zuckerrüben
     
  • Kein Einsatz in folgenden Spezialkulturen: Nüsslisalat, Salate, Rucola und alle Arten Baby-Leaf

Da der Spinosad-Einsatz gemäss EU-Bio-Richtlinie erlaubt ist, hat Bio Suisse ein Merkblatt mit allen wichtigen Details für BSO-Betriebe und Kontrollstellen zusammengestellt. Auch die Beweggründe von Bio Suisse zu den Einschränkungen und konkreten Anwendungsauflagen sowie Erfahrungswerte von Schweizer Knospe Betrieben sind genannt. 

Merkblatt Spinosadeinsatz
 

Futtermittel - Aktuelle Vermarktungseinschränkungen (Vermarktungssperren)

Anpassungen bei Futtergerste, Futterhafer und Triticale 

Aktualisierung per 05.09.2024:

An der Richtpreisrunde vom 14. Mai 2024 wurde für die Kulturen Futtergerste, Futterhafer und Triticale eine Vermarktungssperre für Knospe-Importware (gültig ab 15. Juli 2024) beschlossen.

Die aktuelle Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage zeigt, dass die verfügbaren Mengen an Schweizer Gerste und Triticale den Bedarf der Mischfutterhersteller nicht decken werden. Deswegen wird die Vermarktungssperre für Knospe-Importware Futtergerste und Triticale per sofort aufgehoben.

Für Futterhafer bleibt die Vermarktungssperre für Importware weiterhin bestehen, da durch Deklassierungen aus dem Speisebereich der Bedarf dieser Kultur gedeckt sein könnte.

Nach der zweiten Erhebung der Erntemengen im November 2024 bzw. spätestens, wenn seitens Branche ein zusätzlicher Bedarf gemeldet wird, wird über die Aufhebung der Einschränkung entschieden.

Für Schweizer Umstellware wurde für diese Ernte keine eingeschränkte Vermarktung beschlossen.

Medienmitteilung

Bio-Futter: zu wenig Knospe-Rohware aus Europa

Der Krieg in der Ukraine hat in der Schweiz Auswirkungen auf die Bio-Futtermittel für Nicht-Wiederkäuer wie Hühner.

Bio Suisse erteilt deshalb eine befristete Sonderbewilligung für gewisse Importmengen aus Übersee ab 1. April bis 31. Dezember 2022 >>>

Keine Raufutter Importe ab 2022

Ab 1.1.2022 soll das gesamte Wiederkäuer-Futter zu 100 % aus Schweizer Knospe-Anbau stammen (ausgenommen Mühlennebenprodukte).
Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Knospe-Bestätigungen für importiertes Raufutter mehr ausgestellt werden.
Wir werden die Betriebe im Ausland, welche Raufutter anbauen demnächst informieren, dass für diese eine BIOSUISSE ORGANIC Zertifizierung ab Ernte 2021 voraussichtlich nicht mehr notwendig ist.

Zusätzliche Analysen erforderlich für Produkte aus Indien

Alle Produkte aus Indien (ausgenommen Früchte TK und Konserven) sowie deren Erzeugnisse müssen für die Vermarktung mit der Knospe auf folgende Parameter analysiert werden (siehe dazu Newsletter 3/2020 sowie Importmanual,
Kap. 7, Seite 15-16):

Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid)

Teilen