Aktuelles und Neuerungen für Importeure

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr! Als Importeur in der Schweiz ist es besonders wichtig, immer über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte den hohen Anforderungen der Knospe-Zertifizierung entsprechen.

Neuerungen zum Spinosad-Einsatz auf BIOSUISSE ORGANIC (BSO)-Betrieben

Seine Verwendung wird aufgrund der Gefährdung von Bienen und anderen Nutzinsekten kritisch bewertet.


Folgende Verschärfungen bezüglich des Spinosadeinsatzes gelten per 1.1.2024 für alle Bio Suisse Betriebe ausserhalb der Schweiz (BSO-Betriebe):

  • Kein Einsatz in Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Zuckerrüben
     
  • Kein Einsatz in folgenden Spezialkulturen: Nüsslisalat, Salate, Rucola und alle Arten Baby-Leaf

Da der Spinosad-Einsatz gemäss EU-Bio-Richtlinie erlaubt ist, hat Bio Suisse ein Merkblatt mit allen wichtigen Details für BSO-Betriebe und Kontrollstellen zusammengestellt. Auch die Beweggründe von Bio Suisse zu den Einschränkungen und konkreten Anwendungsauflagen sowie Erfahrungswerte von Schweizer Knospe Betrieben sind genannt. 

Merkblatt Spinosadeinsatz
 

Futtermittel - Aktuelle Vermarktungseinschränkungen (Vermarktungssperren)

Futtergetreide - Aktualisierung gemäss Richtpreisrunde vom 20.05.2025:

Keine Einschränkungen für Umstell- und Importgetreide

Ausgehend von der prognostizierten Anbaufläche, dem Bedarf der Mischfutterhersteller sowie dem aktuellen Stand der Kulturen wurde beschlossen, bei Gerste, Hafer, Triticale, Futterroggen und Körnermais keine Einschränkungen für die Vermarktung von Umstell- und Importgetreide vorzunehmen. Im Gegenzug haben die Mischfutterhersteller zugesichert, die gesamte inländische Produktion abzunehmen, während gleichzeitig genügend Spielraum für den Einsatz von Umstell- und Importware bleibt.
 

Keine Raufutter Importe ab 2022

Ab 1.1.2022 soll das gesamte Wiederkäuer-Futter zu 100 % aus Schweizer Knospe-Anbau stammen (ausgenommen Mühlennebenprodukte).
Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Knospe-Bestätigungen für importiertes Raufutter mehr ausgestellt werden.
Wir werden die Betriebe im Ausland, welche Raufutter anbauen demnächst informieren, dass für diese eine BIOSUISSE ORGANIC Zertifizierung ab Ernte 2021 voraussichtlich nicht mehr notwendig ist.

Zusätzliche Analysen erforderlich für Produkte aus Indien

Alle Produkte aus Indien (ausgenommen Früchte TK und Konserven) sowie deren Erzeugnisse müssen für die Vermarktung mit der Knospe auf folgende Parameter analysiert werden (siehe dazu Newsletter 3/2020 sowie Importmanual,
Kap. 7, Seite 15-16):

Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid)

Teilen