Als Importeur von Bioprodukten, die mit der Knospe vermarktet werden sollen, benötigen Sie:
- einen Lizenz- oder Produktionsvertrag mit Bio Suisse mit entsprechendem Anhang und einer Importbewilligung (vgl. Richtlinien Teil I, Kap. 2)
- die Bio Suisse Zertifizierung aller am Warenfluss beteiligten Betriebe (Erzeuger, Handels- und Verarbeitungsstufen = BIOSUISSE ORGANIC Betriebe) (Zertifizierung von ausländischen Betrieben nach Bio Suisse Richtlinien: siehe Kontrolle & Zertifizierung) oder Direktanerkennung der Anbaubetriebe (siehe «Direktanerkannte Verbände»)
- Die Einhaltung der Knospe-Vermarktungseinschränkungen (Vermarktungseinschränkungen von Bio Suisse) (Richtlinien Teil V, Kap. 2)
- eine chargenbezogene Bestätigung der Knospe-Konformität im Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM).
Ausserdem müssen die Vorgaben der Schweizer Bio-Verordnung in jedem Fall erfüllt sein (siehe unten «Zusätzliche Anforderungen der Bio-Verordnung»)
Weitere Informationen sind im Leitfaden für Schweizer Importeure für den Import von Bioprodukten zur Vermarktung mit der Knospe (S.11) zu finden.