Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Supply Chain Monitor.

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Erstellen oder Verwalten der Lieferkette > Startseite > "Lieferanten anwählen und gemäss den Anweisungen siehe Anleitung, Seite 4-6 vorgehen oder gemäss diesem Video.

Alle importierten Produkte,  die mit der Knospe vermarktet werden, müssen im SCM deklariert werden. Bitte registrieren Sie sich hier und wickeln Sie Ihre Importe über den SCM ab.

Sollte eine Einreichung im SCM einen nicht zumutbaren Aufwand bedeuten, wenden Sie sich bitte an uns.

Sie müssen in jedem Fall Ihre gesamte Lieferkette im SCM deklarieren. Bio Suisse gibt Ihnen aber die Möglichkeit Ihre Lieferkette zu anonymisieren. Somit kann ihr Kunde Ihre Lieferanten im SCM nicht sehen.

Um Ihre Lieferanten zu anonymisieren senden Sie uns bitte per E-Mail eine Liste Ihrer Lieferanten mit Bio Suisse Betriebsnummer (auf dem Zertifikat ersichtlich), Name und gewünschtem Code.

Kosten: Die Kosten für die Anonymisierung betragen erstmalig 250.- Fr. und eine jährliche Gebühr von 100.- Fr.

Bitte beachten Sie, dass die ICB die Zertifikate aller Lieferanten an die Importeure in der Schweiz verschickt. Sollten Sie auch für Ihre Zertifikate eine Anonymisierung wünschen wenden Sie sich bitte direkt an die ICB via info@icbag.notexisting@nodomain.comch. Diese Dienstleistung wird Ihnen durch die ICB direkt verrechnet.

Die Anleitung zur Erstellung und Prüfung von Transaktionen mit anonymisierter Lieferkette finden Sie unter Anleitung.

Sie müssen alle Lieferanten im SCM deklarieren. Ausnahme sind Betriebe, die nie finanzielle Eigentümer der Ware sind (z. B. Lohnverarbeiter und Lohnlager) oder in der Zertifizierung inbegriffene Betriebe.

Bitte lesen Sie die Anleitung.

Bitte lesen Sie die Anleitung.

Bitte lesen Sie die Anleitung.

Bio Suisse erkennt pflanzliche Rohware von Erzeugern an, die Mitglied eines von Bio Suisse direkt anerkannten Anbauverbandes sind. Die entsprechenden Anbauverbände sind in den Bio Suisse Richtlinien, Anhang zu Teil V und im Bio Suisse Importmanual zu finden.

Erfassen Sie im SCM den Verband des Erzeugers als Lieferanten unter «Lieferanten». In der Transaktion führen Sie unter «Supply Chain» den Verband als «Aktiv» und «Erzeuger der Rohware» auf.

Verwenden Sie zur Erfassung die folgenden Bio Suisse Nummern:
 

Anbauverband: Bio Suisse Nummer

Bio Verband Erde & Saat: 148725

Bio Austria: 148726

Biopark e. V.: 155890

Verbund Ökohöfe e.V.: 148730

Biokreis e.V.: 148731

Bioland e.V.: 148732

Demeter e.V.: 148734

Gäa e.V.: 148735

Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V.: 148736

Da nur durch Bio Suisse zertifizierte Betriebe Zugang zum SCM haben, wird Ihre Lieferung durch Bio Suisse erfasst:

Bitte drucken Sie eine Bio Suisse Bescheinigung aus, füllen diese aus und senden diese per Mail an Ihren Importeur. Der Importeur leitet diese zur Prüfung und Erfassung im SCM an Bio Suisse weiter.

Erfassen Sie den Lieferanten analog den anderen Lieferanten und geben Sie diesen auch so in der «Supply Chain» an. Die Lieferkette VOR dem Schweizer Lieferanten muss nicht angegeben werden.

Der Zertifizierungsstatus des Schweizer Lieferanten wird aus technischen Gründen immer gelb angezeigt.

Importeur:

Prüfen Sie in der Transaktion wer als Ansprechperson ausgewählt ist. Die Erinnerungs-Mails werden jeweils an die ausgewählte Ansprechperson versendet. Bitten Sie Ihren Lieferanten, eine andere Person auszuwählen.

Importeur/Exporteur:

Schreiben Sie uns bitte Ihre gewünschte/n Ansprechperson/en per E-Mail. Wir werden die Daten entsprechend anpassen bzw. ergänzen.

Überprüfen Sie den Transaktionsstatus unter "Fortschritt Transaktion" (lesen Sie die Anleitung).

Prüfen Sie den Kommentar in der Transaktion und folgen Sie den Anweisungen.

Beantworten Sie die Fragen aus der E-Mail und senden Sie uns Ihre Antworten innert 10 Arbeitstagen zu. Sie haben die Möglichkeit, Rekurs gegen den Entscheid einzulegen.

Betriebe und deren Ware von ausserhalb der Schweiz, die gemäss den Richtlinien von Bio Suisse zertifiziert sind. Abkürzung: BSO

Die Vorgaben zur Auslobung mit BIOSUISSE ORGANIC sind durch die Bio Suisse definiert. Grundsätzlich ist für Betriebe und Ware von ausserhalb der Schweiz die Auslobung mit der Knospe oder die Bezeichnung Bio Suisse untersagt.

Bio Suisse prüft keine Teilbescheinigungen. Sie deklarieren Ihre Waren analog der Mutterkontrollbescheinigung.

Ihre Kontrollstelle muss für Bio Suisse die einzelnen Transaktionen weder prüfen noch freigeben oder stempeln. Die Prüfung findet während der Jahreskontrolle durch die Kontrollstelle statt (bitte beachten Sie die Anleitung).

Bei Importen aus Nicht- EU-Staaten muss nach wie vor zusätzlich eine Transaktion in TRACES erstellt werden.

Die Verantwortung für die Jahreskontrolle obliegt den Kontrollstellen. Bio Suisse macht keine spezifischen Vorgaben zum Ablauf der Kontrolle. Lesen Sie die Anleitung zur Vorbereitung auf die Kontrolle.

Im SCM werden alle Transaktionen gespeichert. Sie haben also jederzeit Zugriff auf alle Ihre Transaktionen. Nehmen Sie mir Ihrer Kontrollstelle Kontakt auf um abzuklären ob das Ausdrucken von Unterlangen erforderlich ist.

2017 führte die EU für den Import von biologischen Produkten das Warenflusssystem TRACES ein. In der Schweiz wurde TRACES per Januar 2018 übernommen und ist ab Januar 2019 Pflicht. In TRACES werden Lieferungen von ausserhalb der EU deklariert, d. h. Lieferungen von ausserhalb der EU müssen in TRACES und im SCM deklariert werden.

Der SCM bietet ein Hilfsmittel an, um die Verknüpfung zwischen den beiden Systemen zu vereinfachen. Bitte beachten Sie dazu die Anleitung.

Bio Suisse Supply Chain Monitor – elektronisches Warenflusssystem von Bio Suisse zur Überprüfung der Warenflüsse von Bio Suisse Organic Ware, die in die Schweiz geliefert werden um mit der Knospe, der Marke von Bio Suisse, vermarket zu werden.

Staaten, die nicht der EU angehören.

Betrieb, der das Rohprodukt kultiviert: Landwirte, Anbauverbände, Produzentengruppen, Imker, Winzer, Aquakulturbetriebe, Wildsammlungsprojekte, etc.

Letzter finanzieller Eigentümer der Ware vor dem Export/ Import in die Schweiz.

Die Referenz-Nummer im SCM dient der Identifikation und dem Abgleich mit den Bestell- oder Betriebssystemen der Exporteure und Importeure. Definieren Sie gemeinsam was als Referenz-Nummer dient. Diese ist in der Übersicht sowie in der Erinnerungsmail ersichtlich und kann sowohl vom Exporteur als auch vom Importeur eingegeben werden.

Wenn Sie eine rote Ampel in einer Transaktion haben, prüfen Sie die Gültigkeit der verschiedenen Zertifikate unter "Details" in Bezug auf das im SCM angegebene Produkt und Zeitpunkt (Exportdatum, Ernte-/ Produktionsjahre).

* Falls Sie für das Produkt in dem angegebenen Zeitraum nicht zertifiziert sind, kontaktieren Sie bitte Ihre Kontrollstelle für eine allfällige Zusatzzertifizierung.

* Falls ein Lieferant für das Produkt im angegebenen Zeitraum nicht zertifiziert ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Lieferanten.

* Falls Sie keine Anhaltspunkte finden für die rote Ampel, leiten Sie die Transaktion trotz roter Ampel weiter an den Importeur/ Bio Suisse.

Wertschöpfungskette (Warenfluss) - Sämtliche an einer Lieferung beteiligten Betriebe vom Erzeuger der Rohware bis zum Schweizer Importeur.

In die Schweiz exportierte bzw. importierte Handels-Charge. Analog auch Bezeichnung für den im SCM erfassten Datensatz dieser Charge.

Dokumente zur Darstellung der Wertschöpfungskette (des Warenflusses). Bei Importen aus Drittstaaten bekannt als "Kontrollbescheinigung" (auch KB). Für Importe aus der EU bisher bekannt als "Bio Suisse Bescheinigung" (Ersatz durch Supply Chain Monitor per 1. März 2017).

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