So wird man Importeur: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ich bin bereits Lizenznehmer von Bio Suisse / Knospe-Produzent:in.

Falls nicht > So wird man Knospe-Lizenznehmer

Auf der Bio Suisse Zulassungsliste prüfen, ob das gewünschte Produkt für die Vermarktung mit der Knospe zugelassen ist bzw. ob es allfälligen Importeinschränkungen unterliegt.

Alle am Warenfluss beteiligten Betriebe müssen über eine gültige Bio Suisse Zertifizierung verfügen bzw. diese muss vor dem Import vorliegen (siehe Merkblatt Export in die Schweiz – für Betriebe im Ausland).

Vor dem Import muss die Importlizenz von Bio Suisse für das gewünschte Produkt vorliegen.

Falls diese noch fehlt vor dem Import > Lizenzgesuch beantragen

Der Import muss innert 6 Wochen nach erfolgter Lieferung in die Schweiz im elektronischen Warenflusssystem Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM) bei Bio Suisse eingereicht werden.

Dazu müssen Exporteur und Importeur vor dem Import einen SCM-Zugang beantragen.

Im SCM wird der finanzielle Warenfluss abgebildet. Der Exporteur (=letzter finanzieller Eigentümer der Ware ausserhalb der Schweiz) erfasst die Transaktion im SCM und leitet diese zur Prüfung an den Importeur (=erster finanzieller Eigentümer der Ware in der Schweiz) weiter.

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