Die Zertifizierung der ganzen Warenflusskette nach Bio Suisse Richtlinien ist die Voraussetzung für die Auslobung eines Produktes mit der Knospe.
Überblick der notwendigen Zertifizierung nach Art des Unternehmens, Anhang zu Teil V Art. 3.1.6
Zertifizierung › Export in die Schweiz › Kontrolle und Zertifizierung
Grundvoraussetzung für die Zertifizierung eines Betriebes ausserhalb der Schweiz nach Bio Suisse Richtlinien (BIOSUISSE ORGANIC Betriebe) ist eine bereits vorhandene Zertifizierung nach EU-Standard EU 2018/848 oder äquivalent und die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien.
Die Zertifizierung der ganzen Warenflusskette nach Bio Suisse Richtlinien ist die Voraussetzung für die Auslobung eines Produktes mit der Knospe.
Überblick der notwendigen Zertifizierung nach Art des Unternehmens, Anhang zu Teil V Art. 3.1.6
Das Zertifizierungsgesuch für einen BIOSUISSE ORGANIC Betrieb wird in der Regel von einem Schweizer Importeur gestellt, der Lizenznehmer von Bio Suisse ist. Dies ist die ideale Grundlage, damit ein Produkt eines BIOSUISSE ORGANIC Betriebs in der Schweiz mit der Knospe vermarktet werden kann.
ICB AG (International Certification Bio Suisse AG)