Kontrolle & Zertifizierung von Betrieben ausserhalb der Schweiz

Grundvoraussetzung für die Zertifizierung eines Betriebes ausserhalb der Schweiz nach Bio Suisse Richtlinien (BIOSUISSE ORGANIC Betriebe) ist eine bereits vorhandene Zertifizierung nach EU-Standard EU 2018/848 oder äquivalent und die Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien.

Ausgangslange

Die Zertifizierung der ganzen Warenflusskette nach Bio Suisse Richtlinien ist die Voraussetzung für die Auslobung eines Produktes mit der Knospe.

Überblick der notwendigen Zertifizierung nach Art des Unternehmens, Anhang zu Teil V Art. 3.1.6

Zertifizierungsgesuch

Das Zertifizierungsgesuch für einen BIOSUISSE ORGANIC Betrieb wird in der Regel von einem Schweizer Importeur gestellt, der Lizenznehmer von Bio Suisse ist. Dies ist die ideale Grundlage, damit ein Produkt eines BIOSUISSE ORGANIC Betriebs in der Schweiz mit der Knospe vermarktet werden kann.

Zuständigkeiten

  • Bio Suisse Kontrolle auf Betrieben ausserhalb der Schweiz: Bio-Kontrollstelle des Betriebes
  • Zertifizierung nach Bio Suisse Richtlinien von Betrieben ausserhalb der Schweiz: Schweizer Zertifizierungsstellen
     

Schweizer Zertifizierungsstellen

ICB AG (International Certification Bio Suisse AG)

  • Tochterfirma von Bio Suisse
  • Zertifizierung von Biobetrieben ausserhalb der Schweiz nach Bio Suisse Richtlinien
  • ICB AG arbeitet mit regionalen und internationalen Kontrollstellen zusammen: Liste Zugelassene Kontrollstellen
  • Ausführliche Betriebsdokumentation für die Zertifizierung gemäss Bio Suisse Richtlinien: Formulare

 

bio.inspecta AG

  • Kontrolle und Zertifizierung von Betrieben ausserhalb der Schweiz
  • bio.inspecta zertifiziert nur Betriebe, die von ihnen selbst oder von einer (von Bio Suisse) zugelassenen Kontrollstelle im Untervertrag kontrolliert werden:
    • bio.inspecta Ltd., Türkei
    • Austria Bio Garantie GmbH, Österreich
    • bio.inspecta shpk, Albanien/Kosovo
    • Bio Garancia Kft., Ungarn
    • Biosun, Iran
    • S.C. Ecoinspect S.R.L., Rumänien
Teilen