Aktuelles und Neuerungen für BSO-Betriebe

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und verpassen Sie keine wichtigen Informationen mehr! Als Bio Suisse Organic Betrieb ausserhalb der Schweiz ist es besonders wichtig, immer über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte den hohen Anforderungen der Knospe-Zertifizierung entsprechen.

Neuerungen zum Spinosad-Einsatz auf BIOSUISSE ORGANIC (BSO)-Betrieben

Seine Verwendung wird aufgrund der Gefährdung von Bienen und anderen Nutzinsekten kritisch bewertet.


Folgende Verschärfungen bezüglich des Spinosadeinsatzes gelten per 1.1.2024 für alle Bio Suisse Betriebe ausserhalb der Schweiz (BSO-Betriebe):

  • Kein Einsatz in Getreide, Hülsenfrüchten, Ölsaaten und Zuckerrüben
     
  • Kein Einsatz in folgenden Spezialkulturen: Nüsslisalat, Salate, Rucola und alle Arten Baby-Leaf

Da der Spinosad-Einsatz gemäss EU-Bio-Richtlinie erlaubt ist, hat Bio Suisse ein Merkblatt mit allen wichtigen Details für BSO-Betriebe und Kontrollstellen zusammengestellt. Auch die Beweggründe von Bio Suisse zu den Einschränkungen und konkreten Anwendungsauflagen sowie Erfahrungswerte von Schweizer Knospe Betrieben sind genannt. 

Merkblatt Spinosadeinsatz
 

Zusätzliche Analysen erforderlich für Produkte aus Indien

Alle Produkte aus Indien (ausgenommen Früchte TK und Konserven) sowie deren Erzeugnisse müssen für die Vermarktung mit der Knospe auf folgende Parameter analysiert werden (siehe dazu Newsletter 3/2020 sowie Importmanual,
Kap. 7, Seite 15-16):

Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid)

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