Ausnahmebewilligungspflicht für die Knospe-Vermarktung von Importware: siehe RL Teil V, Art. 2.1.1
Reglement Knospe-Futtergetreide
Vermarktungssperren für Knospe-Futtergetreide
Zollschutz für Gemüse und Früchte: Zweiphasen-System für zollgeschützte Gemüse und Früchte