Logo und Deklaration von Betrieben ausserhalb der Schweiz

Logo und Deklaration von BIOSUISSE ORGANIC Betrieben (nach Bio Suisse Richtlinien zertifizierte Betrieben ausserhalb der Schweiz) und ihren Produkten, die in die Schweiz exportiert werden: „BIOSUISSE ORGANIC"

Bezeichnung "BIOSUISSE ORGANIC" darf folgendermassen verwendet werden:

BIOSUISSE ORGANIC Betriebe können in der Unternehmenskommunikation mit dem Logo «BIOSUISSE ORGANIC» nach aussen auftreten. Das Logo darf nur verwendet werden, wenn ein gültiges Bio Suisse Zertifikat vorliegt. Verbindlich für den aktuellen Zertifizierungsstatus ist immer das Zertifikat.

BIOSUISSE ORGANIC Produkte, die für den Export in die Schweiz bestimmt sind, müssen auf Gebinden, Lieferscheinen, Rechnungen etc. als «BIOSUISSE ORGANIC» bezeichnet oder mit dem Logo «BIOSUISSE ORGANIC»  ausgelobt werden. Auf Exportgebinden muss das Logo verwendet werden. Die Vorlagen sind in der Sidebar verfügbar.

Das Knospe-Logo und Bezeichnungen wie "Knospe-Betrieb", "Bio Suisse Betrieb" etc. dürfen ausserhalb der Schweiz nicht verwendet werden.

Ausnahme für endverpackte Produkte

Findet die Endverpackung eines Produktes bereits ausserhalb der Schweiz statt und wird dabei das Knospe-Logo auf der Verpackung angebracht, muss dies im Auftrag eines Vertragspartners von Bio Suisse erfolgen (Schweizer Knospe Produzent:in oder Schweizer Lizenznehmende). Bio Suisse behält sich vor, in Zweifelsfällen entsprechende schriftliche Auftragserteilungen zu verlangen.

Produkte in Umstellung
Nach Bio Suisse Richtlinien «In Umstellung» zertifizierte Produkte müssen mit dem deutlichen Hinweis «Umstellungsprodukt» versehen sein.

Deklaration in der Schweiz und beim Export aus der Schweiz: Knospe
Sind die Bedingungen in den Grundsätzen und Zielen (Richtlinien Teil V, Kap. 1) erfüllt und ist der Warenfluss eindeutig über alle Stufen bis zu einem BIOSUISSE ORGANIC Betrieb nachweisbar, erhält der Lizenznehmende für jede importierte BIOSUISSE ORGANIC Charge eine Knospe-Bestätigung, die zur Knospe-Vermarktung berechtigt. Die Erfassung und Freigabe von Warenflüssen erfolgt über den Bio Suisse Supply Chain Monitor (SCM)

Die Bezeichnung und das Logo "BIOSUISSE ORGANIC" dürfen innerhalb der Schweiz auf Detailhandelsverpackungen und beim Export aus der Schweiz nicht verwendet werden. Dies gilt für sämtliche Verpackungen, Etiketten Gebinde etc. sowie für Lieferscheine und Rechnungen.

Gemäss Bio Suisse Richtlinien ist die Benützung der Kollektivmarke "Knospe" und der Bildmarke als Logo (Knospe figurativ) den Vertragspartnern (Schweizer Knospe-Produzent:innen und -Lizenznehmenden) vorbehalten (vgl. Bio Suisse Richtlinien Teil I, Kap. 3.1).

Für Nichtvertragspartner:innen (z. B. nach Bio Suisse Richtlinien zertifizierte Betriebe im Ausland) berechtigt die Zertifizierung nach Bio Suisse Richtlinien nicht zur Auszeichnung der Produkte mit der Schutzmarke „Knospe.

Auch der isolierte Gebrauch und Verweis auf den Verbandsnamen "Bio Suisse" auf Lieferscheinen oder Rechnungen kann zu Missverständnissen führen, da in der Schweiz die Bezeichnung „Bio Suisse“ im Zusammenhang mit Knospe-Produkten für Produkte mit Schweizer Herkunft verwendet wird (vgl. Bio Suisse Richtlinien Teil III, Kap. 1.10.3.4).

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