Voraussetzungen Import

Auszug aus den Bio Suisse Richtlinien Teil V, Kap. 1:

Importierte Bio-Produkte (Roherzeugnisse und Verarbeitungsprodukte), die mit der Knospe ausgezeichnet werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
 

  • Erzeugung, Verarbeitung, Lagerung und Handel der Produkte entsprechen den aktuellen Richtlinien. Für Bereiche, die in Teil I bis IV nicht hinreichend geregelt sind, können in Teil V zusätzliche Regelungen erlassen und den Besonderheiten vor Ort angepasst werden. Es gilt das Prinzip der Gleichwertigkeit.
  • Der Erzeuger der Produkte (gem. Kap. 1.1) ist nach Bio Suisse Richtlinien zertifiziert oder der Anbauverband (gem. Art 1.1.7) ist von Bio Suisse direkt anerkannt. Alle Betriebe der Lieferkette müssen nach Bio Suisse Richtlinien zertifiziert sein und der Warenfluss muss bis zum Produzenten lückenlos nachgewiesen werden.
  • Importe erfolgen ausschliesslich durch Importeure, die einen gültigen Lizenz- oder Produktionsvertrag mit Bio Suisse besitzen (s. Teil I Kap. 2).
  • Die Produkte werden auf dem Land- oder Seeweg in die Schweiz transportiert (Flugtransporte sind nur in definierten Ausnahmefällen zugelassen und bewilligungspflichtig).
  • Die gesetzlichen Bestimmungen und die der Schweizer oder einer gleichwertigen Bio-Verordnung sind eingehalten.

Anforderungen für schweizer Importeure

Als Importeur von Bioprodukten zur Vermarktung mit der Knospe benötigen Sie einen Lizenzvertrag mit Bio Suisse mit Importbewilligung für die entsprechenden Produkte sowie Bio Suisse zertifizierte Lieferanten (über alle Handelsstufen vom Anbau bis zum Export). Zudem müssen die Vorgaben der Schweizer Bio-Verordnung in jedem Fall erfüllt sein.

Diese Anforderungen sind im Importmanual, dem Leitfaden für den Import von Bioprodukten für die Vermarktung mit der Knospe detailliert aufgeführt:
 

Anforderungen für ausländische Betriebe

Alle ausländischen Betriebe (vom Anbau bis zum Export), die Importprodukte für den Knospekanal beliefern, müssen über eine gültige Bio Suisse Zertifizierung von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle verfügen. Mehr dazu hier...
 

Einhaltung der Bio Suisse Richtlinien siehe Downloads

  • Merkblatt: Zusammenfassung der Bio Suisse Richtlinien siehe Downloads
  • Merkblatt: Deklaration der Konformität mit den Bio Suisse Richtlinien siehe Downloads
  • Auszug aus den Richtlinien: Teil V - Richtlinien für den Import siehe Downloads

Ausführliche Betriebsdokumentation für die Zertifizierung gemäss Bio Suisse Richtlinien: Formulare