Aktuelles und Neuerungen

Futtermittel - Aktuelle Importeinschränkungen (Vermarktungssperren)

Anpassungen bei Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen

Da bei Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen eine hohe Inlandversorgung zu erwarten ist, wurden folgende Massnahmen beschlossen:

  • Vermarktungssperre für Knospe-Importware Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen gültig ab dem 15. Juli 2023
  • Für Schweizer Umstellware (U1/U2) Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen gilt eine eingeschränkte Vermarktung und für allfällige Deklassierungen ein Rückbehalt zum Niveau des Richtpreises von konventionellem Getreide, angewandt auf Stufe Sammelstelle.

Medienmitteilung vom 26.05.2023

Bio-Futter: zu wenig Knospe-Rohware aus Europa

Der Krieg in der Ukraine hat in der Schweiz Auswirkungen auf die Bio-Futtermittel für Nicht-Wiederkäuer wie Hühner.

Bio Suisse erteilt deshalb eine befristete Sonderbewilligung für gewisse Importmengen aus Übersee ab 1. April bis 31. Dezember 2022 >>>

Keine Raufutter Importe ab 2022

Ab 1.1.2022 soll das gesamte Wiederkäuer-Futter zu 100 % aus Schweizer Knospe-Anbau stammen (ausgenommen Mühlennebenprodukte).
Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Knospe-Bestätigungen für importiertes Raufutter mehr ausgestellt werden.
Wir werden die Betriebe im Ausland, welche Raufutter anbauen demnächst informieren, dass für diese eine BIOSUISSE ORGANIC Zertifizierung ab Ernte 2021 voraussichtlich nicht mehr notwendig ist.

Zusätzliche Analysen erforderlich für Produkte aus Indien

Alle Produkte aus Indien (ausgenommen Früchte TK und Konserven) sowie deren Erzeugnisse müssen für die Vermarktung mit der Knospe auf folgende Parameter analysiert werden (siehe dazu Newsletter 3/2020 sowie Importmanual,
Kap. 7, Seite 15-16):

Ethylenoxid (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid)