Anpassungen bei Körnermais, Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen.
Das Produktmanagement von Bio Suisse ist in regem Austausch mit der Branche.
An der Richtpreisrunde vom 17. Mai 2022 wurden die folgenden Vermarktungseinschränkungen beschlossen:
- Vermarktungssperre für Knospe-Importware Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen gültig ab dem 15. Juli 2022
- Vermarktungssperre für Knospe-Importware Körnermais gültig ab dem
30. September 2022 - Für Schweizer Umstellware (U1/U2) Körnermais, Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen gilt eine eingeschränkte Vermarktung und für allfällige Deklassierungen gibt es einen Rückbehalt zum Niveau des Richtpreises von konventionellem Getreide, angewandt auf Stufe Sammelstelle. Je nach Vermarktungslage wird dem Produzenten die Differenz zum Biorichtpreis zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.