Anpassungen bei Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen
Da bei Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen eine hohe Inlandversorgung zu erwarten ist, wurden folgende Massnahmen beschlossen:
- Vermarktungssperre für Knospe-Importware Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen gültig ab dem 15. Juli 2023
- Für Schweizer Umstellware (U1/U2) Futtergerste, -hafer, Triticale und Futterroggen gilt eine eingeschränkte Vermarktung und für allfällige Deklassierungen ein Rückbehalt zum Niveau des Richtpreises von konventionellem Getreide, angewandt auf Stufe Sammelstelle.