Importpolitik von Bio Suisse

Bio Suisse schränkt die Knospe-Auszeichnungen von ausländischen Erzeugnissen ein. Die Importeinschränkungen sind im Detail in der Richtlinie in den Weisungen Kap. 2 geregelt. Nachfolgend die Grundsätze auf denen diese basieren.

Grundsätze

  • Schweizer Knospe-Produkte haben Priorität.
  • In der Regel werden Rohstoffe oder Monoprodukte importiert. Der Import von vollständig verarbeiteten Produkten ist nur im Ausnahmefall erlaubt.
  • Importe aus dem nahegelegenen Ausland sollen bevorzugt werden. Herkunft und Transportdistanzen von Produkten müssen begründet sein.
  • Bei der Zulassung werden Nachhaltigkeitskriterien angemessen berücksichtigt.
  • Produktqualität und Warenverfügbarkeit werden in der Beurteilung berücksichtigt.
  • Die Zusammenarbeit mit BIOSUISSE ORGANIC Betrieben erfolgt partnerschaftlich.
  • Die Glaubwürdigkeit und das Image der Knospe dürfen nicht geschädigt werden.

Importeinschränkungen

Wenn ein Lebensmittel auf nach Bio Suisse Richtlinien kontrollierten und zertifizierten Betrieben im Ausland produziert wird, erhält es nicht automatisch die Knospe. Bio Suisse prüft ein Produkt und dessen Herkunft zusätzlich in Bezug auf die folgenden Importeinschränkungen und veröffentlicht den Zulassungsstatus auf einer Zulassungsliste

1. Priorität/Verfügbarkeit Schweiz

  • Priorität Inlandproduktion: Für Produkte, deren Versorgung durch Schweizer Produktion teilweise oder mehrheitlich abgedeckt werden kann, bestehen folgende Importregelungen: Staatliche Importregelungen, Produktspezifische Vereinbarungen Bio Suisse/Branche, Bio Suisse Einzelimportbewilligungen.
  • Priorität Inlandverarbeitung: Produkte mit einfachen Verarbeitungsprozessen vor Ort im Ausland werden in der Regel zugelassen. Bei stärker verarbeiteten Produkten muss der Importeur eine Begründung vorlegen. Die Importprodukte werden nur in Ausnahmefällen für die Zulassung einer Vermarktung mit der Knospe empfohlen.
  • Verfügbarkeit Schweiz: Für alle anderen Produkte wird geprüft: Je grösser die Verfügbarkeit des Produktes aus Schweizer Produktion ist, desto eher wird von einer Zulassung des Importproduktes abgeraten.


2. Sortimentspolitik

Je bereichernder für das Sortiment und je höher das Potential für die Steigerung des Absatzes von Schweizer Knospe-Produkten, desto positiver die Bewertung.


3. Glaubwürdigkeit

Produkt und Herkunft werden auf ihr Risiko analysiert, ob sie der Glaubwürdigkeit der Knospe schaden. Je höher das Risiko die Glaubwürdigkeit zu gefährden, desto eher wird von einer Zulassung für die Vermarktung mit der Knospe abgeraten. Dazu gehören beispielsweise Produkte aus besetzten Gebieten oder umstrittene Rohstoffe wie Palmöl.

Für Importe von ausserhalb Europas und Mittelmeer-Anrainerstaaten (MAS) gelten zusätzlich:

4. Priorität/Verfügbarkeit Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten (MAS)

  • Frischprodukte nur aus Europa/MAS Von ausserhalb Europas/MAS können Frischprodukte nur im Ausnahmefall importiert werden (wenn Produkte aus klimatischen Gründen nicht oder nicht in ausreichender Menge in Europa/MAS angebaut werden können).
  • Futtermittel nur aus Europa (ohne MAS) Seit 01.01.2019 müssen Knospe-Futtermittel in der Regel aus europäischer Produktion stammen.
  • Verfügbarkeit Europa/MAS Gemäss dem Grundsatz, dass Importe aus dem nahegelegenen Ausland bevorzugt werden sollen, werden lange Transportdistanzen als kritisch angesehen. Je grösser die Verfügbarkeit in Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten, desto eher beurteilt Bio Suisse deshalb ein Importprodukt aus ferneren Ländern als imagekritisch.


5. Nachhaltigkeit bei Produkten von ausserhalb Europas/Mittelmeer-Anrainerstaaten (MAS)

Je höher die Verfügbarkeit des Produkts aus Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten, desto eher müssen sich die Produktionsbetriebe und -projekte von ausserhalb durch Nachhaltigkeitsleistungen auszeichnen, die über die Bio Suisse Richtlinien hinausgehen. Ein Mehrwert im Nachhaltigkeitsbereich kann so die Zulassung von Produkten mit grösseren Transportdistanzen rechtfertigen.